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Standesamt - Zusätzliche Informationen:

WICHTIG!

Bei Unkenntnis der deutschen Sprache ist ein*e allgemein vereidigte*r Dolmetscher*in zum Termin mitzubringen.

Die erforderlichen Dokumente sind stets im Original vorzulegen.

Für in Dortmund geführte Register kann eine direkte Einsicht erfolgen, sodass diese in der Regel nicht benötigt werden. Für ausländische Dokumente ist ggf. eine Übersetzung erforderlich.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Eine abschließende Bearbeitung ist erst möglich, wenn alle notwendigen Unterlagen komplett vorliegen.



Sie können insgesamt maximal 2 Anliegen auswählen.

Vaterschaft und Wiederannahme des Geburtsnamens