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Schritt 2 von 6: Gesundheitsamt - Beratung gem. Prostituiertenschutzgesetz - Auswahl des Anliegens
Alle Personen, die eine Tätigkeit als Sexarbeiter*in ausüben wollen, müssen seit dem 01.Juli 2017 vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§10 Abs. 3 ProstSchG). Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-jährige halbjährlich, zu wiederholen.
Die Gesundheitsberatung dient dazu, allen Sexarbeiter*innen Zugang zu Informationen zum Gesundheitsschutz zu ermöglichen - unabhängig von Art, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Die Gesundheitsberatung ist kostenfrei, auch wenn ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss. Ein Dolmetscher muss seitens des Gesundheitsamtes beauftragt werden und kann NICHT mitgebracht werden.